m-g-tankstellenberatung
CO2 - Steuer und E - Mobilität
Als Tankstellen Eigentümer kann man derzeit schon mal kritisch Fragen, ob man noch im richtigen Geschäft ist. Überall lacht einen die neue Welt der E - Mobilität an. Parallel dazu wird mit der CO-2 Steuer Mineralöl in den nächsten Jahren deutlich teurer werden.
Der Markt wird sich sicher verändern - es macht daher als Tankstellen Eigentümer Sinn, sich mit den neuen Gegebenheiten auseinander zu setzen.
Die Fakten:
Politisch gewünscht ist eine Mobilitätswende. Weg vom Mineralöl - hin zu alternativen Antrieben. Dabei spielt die E–Mobilität eine tragende Rolle. Erreichen will man das durch die Verteuerung der mineralischen Kraftstoffe – Auftritt der „CO-2 - Steuer“. Diesel und Benzin werden ab dem 01.01.2021 in mehreren Stufen jährlich teurer. Dadurch will man das Konsumentenverhalten ändern und den Weg für die E–Mobilität ebnen.
In den "Corona Jahren" 2022 und 2023 wurde die Erhöhung ausgesetzt. Ab 2024 wird die Steuer von 30 € auf 45 € pro Tonne CO-2 erhöht. Das wird das Geschäft an der Tankstelle beeinflussen - der Preis bei den Produkten Benzin und Diesel erhöht sich um ca. 4,5 cent/Liter.
Ihre Optionen:
Machen Sie sich mit den Veränderungen vertraut. Sie werden auch morgen noch Benzin- und Dieselkunden an Ihrer Tankstelle bedienen. Aber es macht Sinn, sich mit den veränderten Marktbedingungen zu beschäftigen. Dabei ist jeder Standort unterschiedlich betroffen. Alleine die Frage, ob ich im städtischen oder ländlichen Umfeld meine Tankstelle habe, ob die einzelnen Profit Center wie Shop und Waschanlage profitabel laufen oder ob es Platzreserven für E–Ladestationen gibt, sind nur einige der Punkte, die über die Zukunft des jeweiligen Standortes entscheiden werden.
Beachten Sie das bei anstehenden Vertragsverlängerungen, Verpachtung oder auch Verkauf Ihrer Tankstelle bzw. Tankstellenimmobilie.
Bei Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen die m-g-tankstellenberatung gerne weiter.
Das Aus für den Verbrenner
Am 09.06.2022 lesen wir in den Medien "Das aus für den Verbrenner ist 2035"! Was passiert denn dann ? Schließe ich dann auch meine Tankstelle ab?
Die Fakten:
Am 09.06.2022 hat das EU Parlament beschlossen, daß ab dem 01.01. 2035 kein Neufahrzeug mit Verbrennungsmotor als Neufahrzeug zugelassen werden darf. Der Handel mit gerbrauchten Verbrenner Fahrzeugen ist aber noch zulässig. In Deutschland gibt es eine unklare Tendenz, da die Parteien in der Ampelkoalition dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten - es scheint aber auch bei uns eher auf eine politische Unterstützung des Verbrenner Verbots hinauszulaufen..
Die Automobilhersteller positionieren sich zurückhaltend. Es sieht eher nach einer Zukunft mit E-Mobilität als mit Verbrenner aus.
Ihre Optionen:
Die Mobilitätswende nimmt eine starke Richtung zur E - Mobilität. Unabhängig davon, ob das aus für den Verbrenner 2035 kommt oder es evt. noch einige Ausnahmeregelungen geben wird, muss man sich in der Tankstellenbranche darauf einstellen. Wenn Sie eine Tankstelle oder Tankstellenimmobilie im Eigentum haben, bewerten Sie diese unter den neuen Bedingungen. Wie hoch ist mein Litervolumen? Habe ich noch freie Fläche und Investitionsmittel, um in neue Energien zu investieren? Wo sehe ich mich und mein Geschäft in 2035? Entscheidend wird sein, wie Sie sich heute fit machen für die Zukunft. Dabei spielt sicher auch die vertragliche Gestaltung mit Ihrem Mineralölpartner eine wichtige Rolle.
Bei Fragen zu diesem Thema - insbesondere bezüglich der vertraglichen Gestaltung bei Agenturlösung, Pachtvertrag oder Verkauf, hilft Ihnen die m-g-tankstellenberatung gerne weiter.